Lexikon

Vertretung

allgemein das Handeln anstelle eines anderen (Stellvertretung). Im Einzelnen:
1. offene Vertretung (unmittelbare, direkte Vertretung), das als solches erkennbare Handeln im Namen eines anderen mit unmittelbarer Rechtswirkung für und gegen ihn. Die Befugnis zur Vertretung, die Vertretungsmacht, beruht auf Gesetz oder Rechtsgeschäft. Gesetzliche Vertretungsmacht haben z. B. die Eltern des ehelichen Kindes, der Vorstand eines eingetragenen Vereins oder einer AG und die Geschäftsführung einer GmbH. Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht wird begründet durch Vollmacht des Vertretenen, im Handelsrecht insbesondere durch Prokura und Handlungsvollmacht. Die grundsätzliche Regelung der Vertretung enthalten die §§ 164181 BGB.
2. verdeckte Vertretung (mittelbare, indirekte Vertretung), das Handeln im eigenen Namen, aber in fremdem Interesse. Es führt grundsätzlich keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen und -wirkungen zwischen dem Vertretenen und dem Geschäftsgegner des in verdeckter Vertretung Handelnden herbei. Verdeckte Vertreter sind z. B. Kommissionär und Spediteur.
3. Ersetzung (Substitution), das Handeln anstelle einer anderen Person, aber nicht in deren Interesse, sondern im Interesse eines gemeinsamen Interessenten; besonders in der Behördenorganisation.
Wissenschaft

Das molekulare Gedächtnis

Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...

Blick ins Cockpit von Orion: Commander Moonikin Campos (links) – eine Messpuppe bestückt mit zahlreichen Sensoren – und das neue Kommunikationssystem Callisto (Mitte). ©NASA/Joel Kowsky
Wissenschaft

Rückkehr zum Mond

Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.

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