Lexikon
Vertretung
allgemein das Handeln anstelle eines anderen (Stellvertretung). Im Einzelnen:
1. offene Vertretung (unmittelbare, direkte Vertretung), das als solches erkennbare Handeln im Namen eines anderen mit unmittelbarer Rechtswirkung für und gegen ihn. Die Befugnis zur Vertretung, die Vertretungsmacht, beruht auf Gesetz oder Rechtsgeschäft. Gesetzliche Vertretungsmacht haben z. B. die Eltern des ehelichen Kindes, der Vorstand eines eingetragenen Vereins oder einer AG und die Geschäftsführung einer GmbH. Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht wird begründet durch Vollmacht des Vertretenen, im Handelsrecht insbesondere durch Prokura und Handlungsvollmacht. Die grundsätzliche Regelung der Vertretung enthalten die §§ 164–181 BGB.
2. verdeckte Vertretung (mittelbare, indirekte Vertretung), das Handeln im eigenen Namen, aber in fremdem Interesse. Es führt grundsätzlich keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen und -wirkungen zwischen dem Vertretenen und dem Geschäftsgegner des in verdeckter Vertretung Handelnden herbei. Verdeckte Vertreter sind z. B. Kommissionär und Spediteur.
3. Ersetzung (Substitution), das Handeln anstelle einer anderen Person, aber nicht in deren Interesse, sondern im Interesse eines gemeinsamen Interessenten; besonders in der Behördenorganisation.
Wissenschaft
Wie beeinflusst der Klimawandel Tiere und Pflanzen der Gebirge?
Die ökologische Vielfalt in Gebirgen wird durch den Klimawandel herausgefordert. Eine gängige Theorie besagt, dass sich die Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen in Folge der Erwärmung immer weiter Richtung Gipfel verschieben, bis es schließlich nicht höher geht und sie aussterben. Eine globale Analyse hat diese These nun...
Wissenschaft
Ein neues Feld der Photovoltaik
Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...