Lexikon
Spediteur
[
-ˈtø:r; französisch
]Kaufmann, der gewerbsmäßig die Besorgung von Gütertransporten durch Frachtführer (z. B. Eisenbahn) oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) in eigenem Namen übernimmt (Speditionsgeschäft; §§ 453 ff. HGB und Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen). – In Österreich gelten neben den §§ 407 ff. HGB die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen. Die Rechtsstellung des Spediteurs in der Schweiz ergibt sich vor allem aus der Regelung des Speditionsvertrags in Art. 439 OR als Verbindung von Kommissionsgeschäft und Frachtvertrag.
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