Lexikon
Spediteur
[
-ˈtø:r; französisch
]Kaufmann, der gewerbsmäßig die Besorgung von Gütertransporten durch Frachtführer (z. B. Eisenbahn) oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) in eigenem Namen übernimmt (Speditionsgeschäft; §§ 453 ff. HGB und Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen). – In Österreich gelten neben den §§ 407 ff. HGB die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen. Die Rechtsstellung des Spediteurs in der Schweiz ergibt sich vor allem aus der Regelung des Speditionsvertrags in Art. 439 OR als Verbindung von Kommissionsgeschäft und Frachtvertrag.
Wissenschaft
Junge Generation am stärksten von Klimaextremen betroffen
Der Klimawandel betrifft jüngere Generationen stärker als ältere. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie wahrscheinlich jeder Geburtsjahrgang zwischen 1960 und 2020 in seinem Leben extreme Wetterereignisse erlebt, zu denen es ohne den menschengemachten Klimawandel nicht gekommen wäre. Bei einer Erderwärmung um 2,7 Grad Celsius...
Wissenschaft
Paradoxe Genome
Paradoxon. Ursprünglich entstammt der Begriff dem spätlateinischen Adjektiv „paradoxus“, das damals „unerwartet, überraschend“ meinte. Dass der Begriff des Paradoxons auch in den Naturwissenschaften gern verwendet wird, dürfte kaum verwundern. Schließlich widersprechen dort immer wieder mal neue Resultate ziemlich unerwartet den...