Lexikon
Vorschuss
im engeren Sinne
Vorauszahlung auf einen künftigen Anspruch, über die bei dessen endgültiger Festlegung abzurechnen ist. Wird bei einem Handelsvertreter der Provisionsanspruch kraft besonderer Vereinbarung später fällig als mit der Ausführung des Geschäfts, so hat er Anspruch auf angemessenen Vorschuss, der spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig wird (§ 87a Abs. 1 HGB). Kommissionär und Spediteur haben neben ihrem Recht auf Provision Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlich erwachsenden erstattungsfähigen Aufwendungen (§§ 669 BGB, 396 Abs. 2, 407 Abs. 2 HGB).
Wissenschaft
Schutz vor kleinen Aliens
Planetenschützer wollen nicht nur fremde Organismen von der Erde fernhalten. Sie bewahren auch andere Himmelskörper vor irdischen blinden Passagieren. von KAI DÜRFELD Nur von einem Ort im Universum wissen wir, dass dort Leben existiert: von unserer Erde. Doch die Suche im All hat gerade erst begonnen. Und man kennt einige...
Wissenschaft
Die Müllabfuhr im Kopf
Das zentrale Entsorgungssystem des Gehirns arbeitet vor allem im Schlaf. Forscher vermuten, dass durchwachte Nächte Demenz und andere neurodegenerative Erkrankungen begünstigen. von SUSANNE DONNER Mehr als 100 Jahre glaubten Fachleute, das Gehirn recycle seinen Abfall selbst. Während andere Organe von einem Lymphsystem durchzogen...