Lexikon
Vorschuss
im engeren Sinne
Vorauszahlung auf einen künftigen Anspruch, über die bei dessen endgültiger Festlegung abzurechnen ist. Wird bei einem Handelsvertreter der Provisionsanspruch kraft besonderer Vereinbarung später fällig als mit der Ausführung des Geschäfts, so hat er Anspruch auf angemessenen Vorschuss, der spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig wird (§ 87a Abs. 1 HGB). Kommissionär und Spediteur haben neben ihrem Recht auf Provision Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlich erwachsenden erstattungsfähigen Aufwendungen (§§ 669 BGB, 396 Abs. 2, 407 Abs. 2 HGB).
Wissenschaft
Steine und Menschen
Wer hat die Menhire aufgestellt? Waren die gewaltigen Megalithgräber letzte Ruhestätten für alle oder Mausoleen einer jungsteinzeitlichen Elite? von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wer schon einmal vor Stonehenge, den Menhiren von Carnac oder einem Dolmengrab stand, hat vermutlich gestaunt: Wie haben die Menschen der Jungsteinzeit das nur...
Wissenschaft
Entscheidend ist, was hinten rauskommt
Es ist Sommer, unser Essen wird immer bunter, Obst und Gemüse übertreffen sich in ihrer Farbenpracht, und die Tafeln auf Grillfesten wirken wie barocke Gemälde. Wir lassen es uns schmecken, verdauen die Köstlichkeiten und scheiden aus, was übrig bleibt. Währenddessen passiert allerdings etwas Bemerkenswertes: denn egal wie...