Wahrig Fremdwörterlexikon
Patrozinium
◆ Pa|tro|zi|ni|um 〈n.; –s, –zi|ni|en〉
[→ Patron] 1 〈im antiken Rom〉
Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2 〈MA〉
Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3
Schutzherrschaft eines Heiligen (Patrons) über eine Kirche
4
Fest dieses Heiligen
◆
Die Buchstabenfolge pa|tr… kann auch pat|r… getrennt werden.
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