Wahrig Fremdwörterlexikon

Patrozinium

◆ Pa|tro|zi|ni|um
n.; s, zi|ni|en
1 im antiken Rom
Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2 MA
Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3
Schutzherrschaft eines Heiligen (Patrons) über eine Kirche
4
Fest dieses Heiligen
[Patron]
Die Buchstabenfolge pa|tr kann auch pat|r getrennt werden.

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