Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Patrozinium

Pa|tro|zi|ni|um
n.
, s
, ni|en
1.
im alten Rom
Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2.
MA
Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3.
Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche
4.
Fest des Schutzheiligen;
Syn.
Patronatsfest
[< 
lat.
patrocinium
„Vertretung (vor Gericht), Schutz durch einen Patron“, eigtl.
patronocinium,
zu
patronus
„Vertreter, Schutzherr“, zu
pater,
Gen.
patris,
„Vater“]
Die Buchstabenfolge
pa|tr
kann in Fremdwörtern auch
pat|r
getrennt werden.
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