Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Patrozinium
◆ Pa|tro|zi|ni|um 〈〉
n.
, –s
, –ni|en
1.
〈im alten Rom〉
Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2.
〈MA〉
Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3.
Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche
4.
Fest des Schutzheiligen;
Syn. Patronatsfest
[<
lat.
patrocinium
„Vertretung (vor Gericht), Schutz durch einen Patron“, eigtl. patronocinium,
zu patronus
„Vertreter, Schutzherr“, zu pater,
Gen. patris,
„Vater“]
◆
Die Buchstabenfolge
pa|tr…
kann in Fremdwörtern auch pat|r…
getrennt werden.
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