Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Patrozinium

Pa|tro|zi|ni|um
n.
, s
, ni|en
1.
im alten Rom
Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2.
MA
Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3.
Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche
4.
Fest des Schutzheiligen;
Syn.
Patronatsfest
[< 
lat.
patrocinium
„Vertretung (vor Gericht), Schutz durch einen Patron“, eigtl.
patronocinium,
zu
patronus
„Vertreter, Schutzherr“, zu
pater,
Gen.
patris,
„Vater“]
Die Buchstabenfolge
pa|tr
kann in Fremdwörtern auch
pat|r
getrennt werden.
fliegende_Herde_Common_Crane,Hortobagy_Ungarn
Wissenschaft

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Die meisten Tierarten bekommen ihren Nachwuchs dann, wenn das Nahrungsangebot am Aufzuchtort optimal ist. Doch durch die Klimaerwärmung kommen Zugvögel oft zu spät in ihre Brutgebiete zurück. von CHRISTIAN JUNG Der kleine, auffällig weiß und schwarzbraun gezeichnete Trauerschnäpper verbringt die Winterzeit von September bis März...

Magnetsensor als e-Skin
Wissenschaft

Elektronische Haut mit Magnetsinn

VR-Spiele durch kleine Fingerbewegungen steuern, Displays berührungslos bedienen oder Magnetfelder detektieren: Ein Forschungsteam hat eine neuartige “elektronische Haut” entwickelt, die genau dies ermöglicht. Das hauchfeine Material reagiert schon auf feinste Veränderungen des lokalen Magnetfelds mit Änderungen des elektrischen...

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