Lexikon
Kommissionạ̈r
[
lateinisch, französisch
]ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittent) im eigenen Namen kauft oder verkauft (Kommissionsgeschäft). Der Kommissionär erhält dafür eine Provision. Gesetzlich geregelt in §§ 383 ff. HGB.
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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Wissenschaft
Recht im Weltraum?
Eine diffizile Angelegenheit! von ALEXANDRA VON ASCHERADEN Die Artemis-Vereinbarungen der USA und ihrer Partner formulieren Regeln für die Exploration des Sonnensystems, zunächst besonders für den Mond und dessen Umgebung. Sie sind aber juristisch problematisch. Vor allem die Gewinnung von Rohstoffen und intendierte...