Lexikon

Kommissionạ̈r

[
lateinisch, französisch
]
ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittent) im eigenen Namen kauft oder verkauft (Kommissionsgeschäft). Der Kommissionär erhält dafür eine Provision. Gesetzlich geregelt in §§ 383 ff. HGB.
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