Lexikon

Vorschuss

im weiteren Sinne
Verauslagung eigener Mittel für fremde Rechnung, z. B. wenn der Einkaufskommissionär die auftragsgemäß angeschaffte Ware mangels hinreichender, vom Kommittenten zur Verfügung gestellter Mittel vorerst selbst bezahlen oder der Spediteur wegen der Forderung des Frachtführers von sich aus in Vorlage treten muss, da Kommissionär und Spediteur mit dem Dritten im eigenen Namen abgeschlossen haben.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon