Wahrig Fremdwörterlexikon
Kommissar
Kom|mis|sar 〈m.; –s, –e〉
[< commissari (15. Jh.) < mlat. commissarius »mit der Besorgung eines Geschäftes Betrauter« < lat. committere »zusammenbringen«] 1
im Auftrag des Staates arbeitende, mit bes. Vollmachten ausgerüstete Person
2
einstweiliger Vertreter eines Beamten
3
Dienstrang im Polizeidienst;
Polizei~; Kriminal~
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