Wahrig Synonymwörterbuch
Beauftragter
Abgeordneter, Abgesandter, Bevollmächtigter, Delegierter, Kommissar, Vertreter, Agent, Funktionär, Strohmann, Unterhändler, Botschafter, Sprecher
Beauftragter: Von Boten und Abgeordneten
Ein Beauftragter hat eine bestimmte Aufgabe zur Erledigung übertragen bekommen. Die Synonyme weisen auf die Art des Auftrags hin. Ein Abgesandter ist ebenso wie ein Unterhändler ein Bote, der eine Nachricht überbringt beziehungsweise im Auftrag eines Dritten Verhandlungen führt. Ein Bevollmächtigter hat darüber hinaus die Möglichkeit, im Namen eines anderen Abmachungen zu treffen.
Der Sprecher hat den Auftrag, Positionen anderer in der Öffentlichkeit oder in einem bestimmten Kreis zu vertreten.
Delegierter ist, wer von den Mitgliedern einer Organisation als Vertreter in ein Gremium gewählt ist. So werden beispielsweise in Parteien von der Basis Delegierte bestimmt, welche die lokalen Verbände auf Landes– oder Bundesebene vertreten. Zur Politik gehört auch der Begriff Abgeordneter. Hier handelt es sich um den von Bürgern in ein Parlament gewählten Vertreter, der dort gewissermaßen im Auftrag der Bürger handelt. Meist wird das Wort in der Zusammensetzung Bundestags–/Landtagsabgeordneter gebraucht, um das jeweilige Gremium anzugeben.
Als wenig seriös wird ein Beauftragter beschrieben, wenn er Strohmann genannt wird. Dieser handelt im Auftrag Dritter, die selbst nicht in Erscheinung treten wollen. Mit dem Ausdruck ist meist die Konnotation »dunkle Geschäfte« verbunden.
Der Sprecher hat den Auftrag, Positionen anderer in der Öffentlichkeit oder in einem bestimmten Kreis zu vertreten.
Delegierter ist, wer von den Mitgliedern einer Organisation als Vertreter in ein Gremium gewählt ist. So werden beispielsweise in Parteien von der Basis Delegierte bestimmt, welche die lokalen Verbände auf Landes– oder Bundesebene vertreten. Zur Politik gehört auch der Begriff Abgeordneter. Hier handelt es sich um den von Bürgern in ein Parlament gewählten Vertreter, der dort gewissermaßen im Auftrag der Bürger handelt. Meist wird das Wort in der Zusammensetzung Bundestags–/Landtagsabgeordneter gebraucht, um das jeweilige Gremium anzugeben.
Als wenig seriös wird ein Beauftragter beschrieben, wenn er Strohmann genannt wird. Dieser handelt im Auftrag Dritter, die selbst nicht in Erscheinung treten wollen. Mit dem Ausdruck ist meist die Konnotation »dunkle Geschäfte« verbunden.

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