Wahrig Fremdwörterlexikon

Ombudsmann

m|buds|mann
a. [byds] m.; (e)s, männer
1
Person, die für die Rechte des Bürgers eintritt u. ihn vor behördlicher Willkür schützt
2 in einigen skandinav. Ländern
Beauftragter des Parlaments, an den sich jeder Bürger zum Schutz gegen behördl. Willkür wenden kann
3 allg.
unabhängige Vertrauensperson
[< schwed. ombudsman »Schiedsmann«]
Archäologen, Archäologie, Ausgrabungen
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