Wahrig Fremdwörterlexikon
Ombudsmann
Ọm|buds|mann 〈a. [–byds–] m.; –(e)s, –männer〉
[< schwed. ombudsman »Schiedsmann«] 1
Person, die für die Rechte des Bürgers eintritt u. ihn vor behördlicher Willkür schützt
2 〈in einigen skandinav. Ländern〉
Beauftragter des Parlaments, an den sich jeder Bürger zum Schutz gegen behördl. Willkür wenden kann
3 〈allg.〉
unabhängige Vertrauensperson
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