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Der richtige Ausstieg
Derzeit laufen knapp 100 Millionen Lebensversicherungen in Deutschland. Erfahrungsgemäß erreicht nur die Hälfte der Verträge das Laufzeitende. Oft sind Notlagen oder unerwartete Ereignisse wie Jobverlust oder Scheidung die Ursachen dafür, dass Versicherte für ihre Beiträge nicht mehr aufkommen können. Aber auch unrentable Abschlüsse machen manchmal den Ausstieg aus einer Lebensversicherungspolice notwendig. Doch der richtige Ausstieg will gelernt sein, ansonsten kostet der vorzeitige Abschied viel Geld.
Schnelle Einsicht
Einen schlechten Tag hat jeder. Wird einem an solchen Tagen eine Police verkauft, muss der überrumpelte Konsument nicht unbedingt zwölf Jahre oder mehr dafür bezahlen. Doch wichtig ist dabei eine frühe Einsicht. Innerhalb von 14 Tagen ist jeder Vertrag irgendwie aufzulösen. Wichtig ist dabei aber, seine Rechte zu kennen und die Fristen zu wahren. Die Notausgänge im Frühstadium heißen: Widerruf, Rücktritt und Widerspruch.
Widerruf
Nach Unterschrift unter einen Versicherungsvertrag hat man noch 14 Tage, um einen Antrag zu widerrufen. Dabei genügt es, den Brief rechtzeitig abzuschicken. Es bedarf zudem keiner bestimmten Form und auch keiner Begründung. Diese Regelung gilt nicht nur für Lebensversicherungen, sondern für alle Policen, die eine Laufzeit von über einem Jahr aufweisen. Die Assekuranz muss den Kunden ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hinweisen und sich mit einer Unterschrift des Kunden bestätigen lassen, dass sie diesem Gebot auch nachgekommen ist. Unterlässt die Assekuranz diese Aufklärung, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf vier Wochen nach Zahlung des ersten Beitrages. Ist der Widerruf ausgeschlossen, hat der Konsument ein Rücktrittsrecht.
Rücktritt
Die Zeit läuft hier nicht schon mit der Unterschrift, sondern erst ab Erhalt der Police. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Versicherungsscheines muss der Kunde seinen Rücktritt erklären. Es bedarf keiner Begründung, aber der Schriftform. Wie beim Widerruf muss die Assekuranz den Konsumenten auf dieses Recht hinweisen und sich mittels Unterschrift bestätigen lassen, dass der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Vergisst dies der Versicherungsvertreter oder Makler, dann verlängert sich die Rücktrittsfrist auf vier Wochen nach der ersten Prämienzahlung.
Widerspruch
Die mächtigste Waffe der Verbraucher gegen ungeliebte Versicherungspolicen ist der Widerspruch. Dieses Recht gilt nicht nur für Lebensversicherungen, sondern für alle Verträge, auch wenn diese nur für ein Jahr abgeschlossen werden. Unter folgenden Voraussetzungen ist das Widerspruchsrecht möglich: Die Assekuranz hat den Konsumenten nicht schriftlich und in verständlicher Form über das Widerspruchsrecht belehrt oder übergab diesem nicht alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verbraucherinformationen. Tritt einer dieser Fälle ein, kann bis zu einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie der Vertrag aufgelöst werden. Die Chancen für die Konsumenten, durch Widerspruch aus einem Vertrag zu kommen, sind sehr groß. Nur in den wenigsten Fällen halten sich die Versicherungen an die gesetzlichen Vorgaben. Gerade Lebensversicherungen machen zumeist keine oder nur sehr spärliche Angaben über Rückkaufswert und die Überschussbeteiligung. Widerspruch ist auch dann möglich, wenn in der Police etwas anderes steht als ursprünglich vereinbart. Bis zu vier Wochen nach Erhalt des abgeänderten Vertrages kann der Konsument aussteigen. Achtung: Hat die Assekuranz die Abweichungen deutlich gekennzeichnet und der Kunde lässt es trotzdem darauf beruhen, gilt der Vertrag nach Ablauf der Frist unter den geänderten Bedingungen als angenommen.