Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Instanz
◆ In|stạnzzuständige Behörde, zuständiges Gericht
[<
frühnhd.
instancie
„Behörde, die man mit dem Verfolgen einer Sache beauftragt“, < mlat.
instantia
„dringende Bitte, Beharren, Bestehen (auf etwas)“, < lat.
instans
„drängend, heftig“, zu stare
„stehen“]
◆
Die Buchstabenfolge
in|sta…
kann in Fremdwörtern auch ins|ta…
getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. .
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