Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Instanz

In|stnz
f.
;
Abk.: Inst.
zuständige Behörde, zuständiges Gericht
[< 
frühnhd.
instancie
„Behörde, die man mit dem Verfolgen einer Sache beauftragt“, < 
mlat.
instantia
„dringende Bitte, Beharren, Bestehen (auf etwas)“, < 
lat.
instans
„drängend, heftig“, zu
stare
„stehen“]
Die Buchstabenfolge
in|sta
kann in Fremdwörtern auch
ins|ta
getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B.
stabil, stabilität
.
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