Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Kommissar
Kom|mis|sar 1.
jmd., der im Auftrag des Staates handelt und mit Vollmachten ausgerüstet ist
2.
〈Dienstbez. für〉
ein Beamter
(Polizei~, Kriminal~)
[<
mlat.
commissarius
„jmd., der mit der Besorgung eines Geschäftes beauftragt ist“, < lat.
committere
„anvertrauen, übergeben“]
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