Daten der Weltgeschichte
25. 3. 1957
International
Die Außenminister von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), die am 1. 1. 1958 in Kraft treten. Die Verträge dienen der Schaffung einer Zollunion, die einen freien Warenaustausch gewährleisten soll und der Einführung eines gemeinsamen Außenzolltarifs gegenüber Drittländern. Der EURATOM-Vertrag sieht eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Atomforschung und -nutzung vor, insbesondere den Aufbau und die Erhaltung von Atomkraftwerken zur Energieerzeugung.
News der Woche 20.09.2024
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Industrie-Abgase können lokalen Schneefall fördern
Von Industrieanlagen ausgestoßene Abgase verschmutzen nicht nur die Luft, sie können auch das Wetter verändern, wie Klimaforscher herausgefunden haben. Die ausgestoßenen Partikel fördern demnach die Eisbildung in den Wolken und erzeugen dadurch vermehrt Schneefall im Lee der Fabriken. Durch diese Niederschläge reduziert sich in...