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Impfpflicht

Pflicht, sich impfen zu lassen. Im Impfwesen der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Impfpflicht für die Bevölkerung, aber die Verpflichtung, Schutzimpfungen anzubieten. Allerdings können Behörden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bestimmte Schutzimpfungen für besonders gefährdete Personengruppen anordnen und für solche, die bei einer möglichen Infektion eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, z. B. Mitarbeiter in der Lebensmittelherstellung. Im Rahmen der Krankheitsverhütung bzw. Gesundheitssicherung gibt es jedoch verschiedene Impfempfehlungen, die sog. Standardimpfungen (gegen Poliomyelitis, Tetanus, Masern u. a.), Sonderimpfungen (z. B. Hepatitis B) oder Reiseimpfungen (z. B. Gelbfieber). Auch Impfung.
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