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22. März 1920  -  Reichspräsident Friedrich Ebert ...

Reichspräsident Friedrich Ebert (MSPD) beruft gemäß Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung den DDP-Politiker Arnold Paulssen als Reichskommissar mit außerordentlichen Vollmachten für die sieben thüringischen Staaten. Ebert will damit auf den in Thüringen ausgebrochenen Aufstand reagieren. Artikel 48 erlaubt den Eingriff des Reiches in die Rechte der Länder (Reichsexekution). Die Verordnung - bei der sich Ebert auch auf sein Recht zur Diktaturgewalt stützt - wird am 10. April wieder aufgehoben.

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