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Wo darf der Adel mitbestimmen?

In Großbritannien. Das dortige Parlament setzt sich aus Oberhaus (House of Lords) und Unterhaus (House of Commons) zusammen. Das House of Lords ist die traditionelle Vertretung des Adels und der anglikanischen Bischöfe. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts war es maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt.

Heute bedürfen die meisten Gesetze nicht mehr der Zustimmung des Oberhauses, dessen Mitglieder ja nicht vom Volk gewählt wurden; auch die Erblords haben im Zuge einer Reform 1999 dort ihren Sitz verloren. Allerdings kann das Oberhaus das Inkrafttreten von Gesetzen aufschieben. Nur bei Gesetzesvorhaben, die die Legislaturperiode des Parlaments verändern würden, muss das Oberhaus zustimmen.

Die entscheidende gesetzgebende Kammer ist das Unterhaus, dessen Mitglieder in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen auf fünf Jahre bestimmt werden. Die Regierung mit dem Premierminister an der Spitze rekrutiert sich aus dessen Abgeordneten und wird von der Königin ernannt. Der Premierminister hat (wie der deutsche Kanzler) Richtlinienkompetenz, lenkt also die Politik. Außerdem kann er die Auflösung des Parlaments bestimmen und Neuwahlen ansetzen.

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