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Wo gibt es noch Preisbindung?

Nach dem Kartellgesetz von 1974 sind Preisbindungen nur noch bei Verlagserzeugnissen, also Büchern und Zeitschriften, zulässig. Von einer Preisbindung spricht man, wenn der Hersteller eines Wirtschaftsguts dem Handel vorschreibt, zu welchem Preis er die Ware weiterverkaufen muss. Vor 1974 waren die Preisbindungen verbreitet, seitdem haben sich unverbindliche Preisbindungen durchgesetzt.

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