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6. März 1986  -  Das Bundeskartellamt in Berlin ...

Das Bundeskartellamt in Berlin (West) erkennt die Zusammenfassung von Wettbewerbsregeln an, die 24 Brauer in und um Köln unterzeichnet haben: Durch diese sog. Kölsch-Konvention verpflichten sich die beteiligten Brauereien zur Herstellung des als "Kölsch" bekannten obergärigen Vollbiers gemäß Reinheitsgebot und stellen zugleich fest, dass nur sie berechtigt sind "Kölsch" zu brauen.

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