Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Ermächtigungsgesetz

Er|mạ̈ch|ti|gungs|ge|setz
n.
I.
Gesetz für Krisensituationen, das die Übertragung von Rechten des Parlaments an die Regierung ermöglicht
II.
nur Sg.; Hist.
„Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das im März 1933 die Grundlage für die nationalsozialistische Diktatur schuf, indem die gesetzgebende Gewalt auf die Exekutive übertragen und das Parlament damit gleichgeschaltet wurde
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