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28. Dezember 1923  -  Gestützt auf das Ermächtigungsgesetz vom ...

Gestützt auf das Ermächtigungsgesetz vom 8. Dezember, erlässt die Reichsregierung die Verordnung über Goldbilanzen, die den Unternehmen die Aufstellung von Goldmarkbilanzen (ab 1. 1. 1924) vorschreibt.

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