Lexikon
Reichstag
Name von Parlamenten oder Parlamentskammern:
Deutschland:
1. im römisch-deutschen Reich die Vertretung der Reichsstände, maßgeblich vor allem für die Reichsgesetzgebung, die regelmäßig am Ende einer Zusammenkunft des Reichstags (diese dann auch selbst Reichstag genannt) in sog. Reichsabschieden zusammengefasst verkündet wurde. 1654 wurde der letzte Reichsabschied verkündet; der 1663 einberufene Reichstag wurde zum „Immerwährenden Reichstag“; er wurde erst 1806 aufgelöst;2. im Deutschen Reich 1871–1918 die 1. Kammer des Parlaments mit den Aufgaben der Mitwirkung an der Gesetzgebung und der allgemeinen politischen Kontrolle;
3. in der Weimarer Republik wie im Deutschen Reich, darüber hinaus aber das eigentliche Gesetzgebungsorgan und nach dem parlamentarischen System von besonderem Einfluss auf die Amtsdauer der Reichsregierung;
4. in der nationalsozialistischen Zeit formal wie in der Weimarer Republik; der Reichstag war durch das Ermächtigungsgesetz und durch politische Uniformität mit der Reichsregierung bedeutungslos.
Reichstag: Eröffnung 1933
Eröffnung des Deutschen Reichstages 1933
„Der Tag von Potsdam“, 21. März
1933 – kulthafte Inszenierung der Verbindung von Preußentum und
Nationalsozialismus. Hitler, verkleidet als Bürger in schwarzem Cut,
verbeugte sich in der Garnisonkirche, der Grabstätte Friedrichs des Großen,
vor dem nationalen Mythos Hindenburg und verkündete sein Programm der „nationalen
Wiedererhebung“. Die Rührkomödie kam an: Viele glaubten,
der „wilde“ Nationalsozialismus sei nun gezähmt
und habe sich in die konservative Tradition eingefügt.
© Corbis/Bettmann/UPI
Dänemark:
Rigsdag, bis 1953 das Gesamtparlament aus Folketing und Landsting, seitdem abgeschafft.Finnland:
Eduskunta, das nur aus einer Kammer bestehende Parlament.Schweden:
Riksdag, das (seit 1970) nur aus einer Kammer bestehende Parlament.
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