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Reichstag

Name von Parlamenten oder Parlamentskammern:
Deutschland:
1. im römisch-deutschen Reich die Vertretung der Reichsstände, maßgeblich vor allem für die Reichsgesetzgebung, die regelmäßig am Ende einer Zusammenkunft des Reichstags (diese dann auch selbst Reichstag genannt) in sog. Reichsabschieden zusammengefasst verkündet wurde. 1654 wurde der letzte Reichsabschied verkündet; der 1663 einberufene Reichstag wurde zum „Immerwährenden Reichstag“; er wurde erst 1806 aufgelöst;
2. im Deutschen Reich 18711918 die 1. Kammer des Parlaments mit den Aufgaben der Mitwirkung an der Gesetzgebung und der allgemeinen politischen Kontrolle;
3. in der Weimarer Republik wie im Deutschen Reich, darüber hinaus aber das eigentliche Gesetzgebungsorgan und nach dem parlamentarischen System von besonderem Einfluss auf die Amtsdauer der Reichsregierung;
4.
Reichstag: Eröffnung 1933
Eröffnung des Deutschen Reichstages 1933
„Der Tag von Potsdam“, 21. März 1933 kulthafte Inszenierung der Verbindung von Preußentum und Nationalsozialismus. Hitler, verkleidet als Bürger in schwarzem Cut, verbeugte sich in der Garnisonkirche, der Grabstätte Friedrichs des Großen, vor dem nationalen Mythos Hindenburg und verkündete sein Programm der „nationalen Wiedererhebung“. Die Rührkomödie kam an: Viele glaubten, der „wilde“ Nationalsozialismus sei nun gezähmt und habe sich in die konservative Tradition eingefügt.
in der nationalsozialistischen Zeit formal wie in der Weimarer Republik; der Reichstag war durch das Ermächtigungsgesetz und durch politische Uniformität mit der Reichsregierung bedeutungslos.
Dänemark:
Rigsdag, bis 1953 das Gesamtparlament aus Folketing und Landsting, seitdem abgeschafft.
Finnland:
Eduskunta, das nur aus einer Kammer bestehende Parlament.
Schweden:
Riksdag, das (seit 1970) nur aus einer Kammer bestehende Parlament.

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