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Ermächtigungsgesetz

in der Weimarer Republik ein Gesetz, das die Regierung zur Gesetzgebung ermächtigte. Das bedeutendste und an Folgen schwerste Ermächtigungsgesetz ist das Ermächtigungsgesetz des Deutschen Reichs vom 24. 3. 1933, das der Regierung Hitler die Befugnis zur Gesetzgebung übertrug.
"Ermächtigungsgesetz"besiegelt das Ende der Wei
"Ermächtigungsgesetz" besiegelt das Ende der Weimarer Republik
Das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Recht", das sogenannte Ermächtigungsgesetz, über das am 23. 3. 1933 im deutschen Reichstag abgestimmt wird, wird mit 441 gegen 94 Stimmen der SPD angenommen. Es ermöglicht der Regierung unter Reichskanzler Adolf Hitler die unumschränkte Machtausübung und Ausschaltung jeglicher Opposition. Zur Beruhigung der Opposition im Reichstag wird es zunächst bis 1937 befristet. Diese Einschränkung wird 1937 aufgehoben. 1939 wird das Gesetz verlängert und schließlich 1943 durch Adolf Hitler als unbefristet erklärt.

Artikel 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 65, Absatz 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

Artikel 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Artikel 3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderers bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.
Artikel 4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
Artikel 5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird."
Durch dieses Gesetz wurde die Weimarer Reichsverfassung praktisch beseitigt.
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