Lexikon

Grundgesetz

für die Bundesrepublik Deutschland, Abkürzung GG, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, beschlossen vom Parlamentarischen Rat am 8. 5. 1949, in Kraft getreten mit Ablauf des 23. 5. 1949. Es wurde mit Vorbehalten von den Alliierten genehmigt und von den Ländern angenommen. Das GG stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Es war als Provisorium gedacht bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung (Art. 146) und hat sich trotz dieses provisorischen Charakters auch nach der Wiedervereinigung 1990 als Verfassung bewährt. In einer Präambel werden die Prinzipien des Gesetzes dargestellt: Verantwortung vor Gott und den Menschen, staatliche Einheit, Bekenntnis zu Europa, Recht der Selbstbestimmung in Einheit und Freiheit für ganz Deutschland. Abschnitt I stellt den Grundrechtskatalog auf; Abschnitt II regelt das Verhältnis von Bund und Ländern; es folgen Abschnitt III und IV über den Bundestag und Bundesrat; IVa Gemeinsamer Ausschuss; V Bundespräsident; VI Bundesregierung. In Abschnitt VII wird die Gesetzgebung des Bundes geregelt, in Abschnitt VIII die Ausführung der Gesetze und die Bundesverwaltung. Es folgen Artikel über Rechtsprechung (Abschnitt IX), Finanzwesen (Abschnitt X), Verteidigungsfall (Abschnitt Xa), Übergangs- und Schlussbestimmungen (Abschnitt XI). Das GG kann nur unter ausdrücklicher Abänderung seines Wortlautes mit Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat geändert werden. Die Änderung gewisser Grundsätze Gliederung des Bundes in Länder, Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung, garantierte Grundrechte, demokratischer und sozialer Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Konstitutionalität ist unzulässig (Art. 79 III GG). Dieses Verbot soll verhindern, dass in Deutschland noch einmal wie 1933 durch das sog. Ermächtigungsgesetz, mit dem die wichtigsten rechtsstaatlichen Sicherungen außer Kraft gesetzt wurden die Verfassung scheinbar legal beseitigt werden kann. Eine Änderung der politischen Grundordnung lässt das GG nicht zu; sie ist nur durch eine offene Revolution möglich. Um den Staat und die Verfassung vor einem solchen Umsturz zu schützen, gibt das GG allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (Widerstandsrecht).
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