Lexikon
Parlamentạrischer Rat
die 1948 von den Ministerpräsidenten der 11 Länder der Westzonen im Auftrag der westlichen Militärgouverneure einberufene Versammlung zur Abfassung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sie setzte sich zusammen aus den von den Landtagen abgeordneten 65 Mitgliedern folgender Parteien: der SPD (27), CDU/CSU (27), FDP (5), Deutschen Partei (2), des Zentrums (2) und der Kommunisten (2); 5 Delegierte Berlins hatten beratende Stimmen. Den Vorsitz führte Konrad Adenauer. Der Parlamentarische Rat nahm am 8. 5. 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz an, das nach Genehmigung durch die westlichen Militärgouverneure im Mai 1949 von den Landtagen ratifiziert (Bayern lehnte ab, erkannte aber Rechtsverbindlichkeit an) und am 23. 5. von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats (mit Ausnahme der 2 Kommunisten) unterzeichnet wurde. Der Parlamentarische Rat beschloss außerdem das erste Gesetz über die Wahlen zum Bundestag und löste sich dann auf.
Adenauer, Konrad
Konrad Adenauer
Konrad Adenauer (1959)
© Corbis/Bettmann/UPI
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