Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Magna  Charta

Ma|gna  Char|ta
[ kr]
engl.
[mæ̣gnə kartə]
f.
,
, nur Sg.
1.
das englische Grundgesetz von 1215, mit dem sich der Adel gewisse Vorrechte erzwang und die Macht des Königs einschränkte
2.
danach übertr.
Grundgesetz, Verfassung;
der Staat hat sich eine M. C. geschaffen
[
mlat.
, „Große Urkunde“]
Die Buchstabenfolge
ma|gn
kann in Fremdwörtern auch
mag|n
getrennt werden.
braune Hundezecke auf einem Bleistift
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