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4. August 1981
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, dass die allgemein gebräuchliche Anrede "Frau" statt "Dame" das weibliche Geschlecht gegenüber den "Herren" nicht diskriminiere. Damit wird die Verfassungsbeschwerde einer Angestellten aus Bad Harzburg abgewiesen, die der Meinung war, nur mit der Anrede "Dame" sei die in Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes garantierte Gleichheit vor dem Gesetz gegenüber der Anrede "Herr" gegeben.
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