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4. August 1981
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, dass die allgemein gebräuchliche Anrede "Frau" statt "Dame" das weibliche Geschlecht gegenüber den "Herren" nicht diskriminiere. Damit wird die Verfassungsbeschwerde einer Angestellten aus Bad Harzburg abgewiesen, die der Meinung war, nur mit der Anrede "Dame" sei die in Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes garantierte Gleichheit vor dem Gesetz gegenüber der Anrede "Herr" gegeben.
Wissenschaft
Flusspferdknochen und Skorpionöl
In der Renaissance entstanden sogenannte Arzneibücher, die Rezepte zur Anfertigung von Medizin gegen vielfältige Krankheiten enthielten und weite Verbreitung fanden. Ein internationales Forscherteam hat nun eines dieser Bücher einer chemischen Analyse unterzogen, um herauszufinden, wie die Nutzung dieser Rezepte durch die Leser...
Wissenschaft
»Dieser Perspektivwechsel ist längst überfällig«
Julia Sacher und Jellina Prinsen erforschen, wie sich hormonelle Schwankungen auf die Herz- und Gehirngesundheit von Frauen auswirken. Das Gespräch führte ALINA WOLF Prof. Julia Sacher, hat der Menstruationszyklus einen messbaren Einfluss auf das Gehirn? Sacher: Ja. Studien zeigen, dass hormonelle Veränderungen im Zyklusverlauf...