Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Normenkontrollklage

Nr|men|kon|troll|kla|ge, <auch> Nr|men|kont|roll|kla|ge
f.
; Rechtsw., Pol.
von der Bundes oder Landesregierung oder eines Drittels der Bundestagsmitglieder eingeleitete Klage, die sowohl zur grundlegenden Klärung der Vereinbarkeit von Bundes oder Landesrecht mit dem Grundgesetz als auch von Bundes mit Landesrecht dient

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