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Wie wurden die Staatsorgane gleichgeschaltet?

Mit dem Ermächtigungsgesetz verfügte Hitler über das entscheidende Instrument zur weiteren Machtkonzentration und Fortführung der Gleichschaltung der Gesellschaft. Fortan konnte die Regierung ohne Zustimmung von Reichstag, Reichsrat und Reichspräsident Gesetze erlassen und international Verträge schließen. Kurze Zeit später verdrängten von Hitler eingesetzte »Reichsstatthalter« (meist die NSDAP-Gauleiter) die gewählten Regierungschefs der Länder (»Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder« vom 7. April 1933) und am ersten Jahrestag der »Machtergreifung« (30. Januar 1934) trat die nationale Zentralverwaltung an die Stelle des bundesstaatlichen Systems der Weimarer Republik.

Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 ermöglichte die Entlassung missliebiger Beamter. Die Mitgliedschaft in der NSDAP wurde damit zum Hauptkriterium für Berufung und Beförderung. Durch Sondererlasse und Einrichtung von Sondergerichten wurden ganze Rechtsbereiche der regulären Justiz entzogen und der nationalsozialistischen Pseudorechtlichkeit unterworfen. Als selbsternannter »oberster Gerichtsherr« (3. Juli 1934) maßte sich Hitler alle Kompetenzen der Judikative an.

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