Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Kompetenz:
Das Wort für „Zuständigkeit“, „Befugnis“, „Befähigung“, „Urteilskraft“ kommt vom lateinischen
competentia
, was so viel heißt wie das „Zusammentreffen“, „Stimmen“ (zu
competere
„der Beschaffenheit nach stimmen“, „geeignet, fähig sein“). Schon im römischen Recht findet sich das Adjektiv
competens
im Sinn von „zuständig“, „rechtmäßig“. Als
competentia
werden seit dem 13. Jahrhundert allgemein die einer Person für den Lebensunterhalt zustehenden Einkünfte bezeichnet und im Besonderen der Bedarf der Kleriker. Der Rechtsbegriff
beneficium competentiae
bedeutet, einem Schuldner nur so viel abzunehmen, dass ihm das Existenzminimum zum Lebensunterhalt bleibt. Im diesem Sinn wird das Wort beispielsweise noch bis ins 20. Jahrhundert hinein in der Militärsprache gebraucht: Hier steht es für das, was Angehörigen des Heeres oder der Marine an Geld, Verpflegung, Unterkunft und Bekleidung zustand.
Neben diesem juristischen Sinn findet sich der Begriff
Kompetenz
seit dem 18. Jahrhundert auch in der heutigen Bedeutung von „Zuständigkeit“, die auf den Zusammenhang mit der modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft zielt. Mit der Entstehung der Nationalstaaten Anfang des 19. Jahrhunderts wird er für Rechte und Pflichten von Staatsorganen verwendet.
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
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