Daten der Weltgeschichte

2. 2. 1033

Burgund

Der Tod Rudolfs III. von Burgund führt gemäß Erbvertrag von 1027 zur Eingliederung des Königreiches in das deutsche Imperium. Kaiser Konrad II. gliedert das Reich in die Erzkanzlerämter Burgund, Italien (Langobardenkrone) und Deutsches Reich. Die Einzelreiche sind als Königreiche („Regni“) vom kaiserlichen Imperium umschlossen. Damit hat sich der bisher an die Person des Kaisers geknüpfte Imperiumsbegriff zu einem verhältnismäßig klar definierten territorialen Verband gewandelt, der von nun an die Grundlage des mittelalterlichen Kaisertums ist.