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Rückenmark
Abk. RM, Chorda spinalis, der im Wirbelkanal der Wirbelsäule als fingerdicker Strang verlaufende Teil des zentralen Nervensystems. Das Rückenmark reicht vom großen Hinterhauptsloch des Schädels bis in den Bereich etwa des zweiten Lendenwirbels, wo es in einer schweifartigen Auffächerung von Spinalnerven (Cauda equina) endet. Im Querschnitt besteht das Rückenmark ebenso wie das Gehirn aus grauer Substanz, die sich schmetterlingsförmig um den liquorhaltigen Zentralkanal anordnet, und der außen gelegenen weißen Substanz. In der grauen Substanz befinden sich die Nervenzellen, die weiße Substanz wird gebildet von markhaltigen Leitungsbahnen, die dort in Bündeln zusammengefasst verlaufen. Umhüllt wird es von den Rückenmarkshäuten (Meningen). Aus dem Rückenmark entspringen im Hals-, Brust-, Lenden - und Kreuzbeinabschnitt insgesamt 31 Nervenpaare, die Spinalnerven. Aus den Vorderhörnern der grauen Substanz entstehen die vorderen Wurzelfäden, die motorische, parasympathische und sympathische Fasern enthalten. Sie vereinigen sich mit den sensiblen Nervenfasern aus den Hinterhörnern, die zuvor die Spinalganglien bilden, zu den Spinalnerven. Das Rückenmark hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:
1. Es beinhaltet alle für das Zustandekommen von Reflexen notwendigen Strukturen (Reflex, Reflexbogen). 2. Seine Leitungsbahnen verbinden die höher gelegenen Teile des zentralen Nervensystems mit den peripheren Nerven.
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News der Woche 31.10.2025
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