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Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, betreibt unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe. Jeder Gesellschafter haftet uneingeschränkt gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Als "Gesamthandsgemeinschaft" kann die offene Handelsgesellschaft unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen sowie vor Gericht klagen und gleichermaßen verklagt werden.
Die OHG entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags und wird wirksam mit ihrer Eintragung im Handelsregister – ggf. mit Geschäftsbeginn noch vor der Eintragung. Zur Vertretung der OHG ist in der Regel jeder Gesellschafter befugt.
Die OHG endet mit Ablauf der vertraglich festgesetzten Zeit, durch einen Auflösungsbeschluss, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder durch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung.