Lexikon

offene Handelsgesellschaft

Abkürzung oHG; OHG
eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft (Form der Personalgesellschaft im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft), deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem Gesamtvermögen haftet. Die OHG kann Verbindlichkeiten eingehen, Rechte erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist, obwohl Gesamthand, einer juristischen Person ähnlich. Die Firmenbezeichnung muss den Namen wenigstens eines ihrer Gesellschafter erhalten. Im Außenverhältnis (gegenüber Dritten) ist jeder Gesellschafter allein und unbeschränkt vertretungsberechtigt, soweit der Gesellschaftsvertrag ihn nicht ausschließt oder Gesamtvertretungsmacht anordnet (Ausschluss und Gesamtvertretung sind im Handelsregister einzutragen). Das rechtliche Verhältnis der Gesellschafter zueinander (Innenverhältnis) richtet sich nach der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag. Die OHG kann von jedem Gesellschafter vertreten werden, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht (§§ 105 ff. HGB). Doch bestehen Pflichten zur internen Abstimmung und Beschlussfassung. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Der Ausscheidende ist abzufinden, den Gläubigern haftet er weiter für die bis zu seinem Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten.
Mini-Herzschrittmacher
Wissenschaft

Winziger Herzschrittmacher lässt sich per Spritze implantieren

Wer einen Herzschrittmacher benötigt, muss bislang eine Operation über sich ergehen lassen. Wird das Implantat nur vorübergehend benötigt, muss es zudem chirurgisch wieder entfernt werden. Nun haben Forschende eine mögliche Alternative entwickelt: Ihr Herzschrittmacher im Miniaturformat ist kleiner als ein Reiskorn, lässt sich...

Höhenmessung mit Atomuhren
Wissenschaft

Relativistisch genau – Atomuhren messen Höhenunterschiede

Albert Einstein sagte voraus, dass die Zeit auf Bergen oder sonstigen Erhebungen schneller vergeht als im Tal – schuld sind die höhenbedingten Unterschiede in der Erdschwerkraft. Jetzt ist es Physikern gelungen, den winzigen Effekt der gravitativen Zeitdehnung für die Höhenmessung selbst weit voneinander entfernter Orte zu nutzen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon