Lexikon
Personạlgesellschaften
PersonengesellschaftenGesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam Unternehmer und Geldgeber sind. Dazu gehören: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB; §§ 1175 ff. österreichisches ABGB), Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB), Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HBG). – Ebenso in
Österreich
. – In der Schweiz
gehören zu den Personalgesellschaften: die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft; grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland.
Wissenschaft
Quantensprünge in der Röhre
Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...
Wissenschaft
Das ewige Kohlendioxid
Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – besonders nicht beim Thema Klimawandel. Denn CO2, das bedeutendste Klimagas, hat eine andere Zeitskala als der Mensch. Von Rainer Kurlemann Viele Menschen träumen davon, dem Nachwuchs etwas für die Ewigkeit zu hinterlassen. Doch nicht jedes Vermächtnis an die nächste...