Lexikon
Personạlgesellschaften
PersonengesellschaftenGesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam Unternehmer und Geldgeber sind. Dazu gehören: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB; §§ 1175 ff. österreichisches ABGB), Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB), Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HBG). – Ebenso in
Österreich
. – In der Schweiz
gehören zu den Personalgesellschaften: die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft; grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland.
Wissenschaft
Die DNA als zweite Geige
„Wir haben das Geheimnis des Lebens gefunden!“ Diesen Jubelschrei soll Francis Crick ausgestoßen haben, als er zusammen mit James Watson im Februar 1953 in eine Kneipe namens „Eagle“ gerannt kam, nachdem das Duo auf die Idee gekommen war, sich die Struktur des Erbmaterials DNA als Doppelhelix vorzustellen. Vermutlich hätte ihnen...
Wissenschaft
Weltraumschrott wird museumsreif
Der Weltraum – unendliche Weiten voller Müll. Aufräumen? Ja, aber bitte mit Bedacht, fordern Archäologen. von DIRK HUSEMANN Die rätselhafte Kugel aus Metall reichte James Stirton bis zu den Knien. Sie sah zusammengeschmolzen aus. „Was um alles in der Welt ist das?“, fragte sich der australische Farmer. Und wer hatte die Kugel im...