Lexikon

Personlgesellschaften

Personengesellschaften
Gesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam Unternehmer und Geldgeber sind. Dazu gehören: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB; §§ 1175 ff. österreichisches ABGB), Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB), Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HBG). Ebenso in
Österreich
. In der
Schweiz
gehören zu den Personalgesellschaften: die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft; grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland.
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Haus unter Strom

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24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit

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