Lexikon
Personạlgesellschaften
PersonengesellschaftenGesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam Unternehmer und Geldgeber sind. Dazu gehören: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB; §§ 1175 ff. österreichisches ABGB), Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB), Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HBG). – Ebenso in
Österreich
. – In der Schweiz
gehören zu den Personalgesellschaften: die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft; grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland.
Wissenschaft
Flüchtige Dogmen
Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...
Wissenschaft
Die Furcht vor der Dunkelflaute
Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?
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