Lexikon
Personạlgesellschaften
PersonengesellschaftenGesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam Unternehmer und Geldgeber sind. Dazu gehören: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB; §§ 1175 ff. österreichisches ABGB), Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB), Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HBG). – Ebenso in
Österreich
. – In der Schweiz
gehören zu den Personalgesellschaften: die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft; grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland.
Wissenschaft
News der Woche 18.10.2024
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»Der Klimawandel gefährdet unsere eigene Existenz«
Schadstoffe in der Luft machen anfälliger für Allergien. Wer das Klima schützt, tut auch Gutes für die eigene Gesundheit. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Traidl-Hoffmann, macht uns der Klimawandel krank? Ja, und zwar von Kopf bis Fuß. Der Klimawandel betrifft die mentale Gesundheit sowie Herz, Lunge und...