Lexikon
Personạlgesellschaften
PersonengesellschaftenGesellschaften, bei denen mehrere Personen gemeinsam Unternehmer und Geldgeber sind. Dazu gehören: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB; §§ 1175 ff. österreichisches ABGB), Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB), Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB) und Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HBG). – Ebenso in
Österreich
. – In der Schweiz
gehören zu den Personalgesellschaften: die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft; grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland.Wissenschaft
Medikamente aus der Muskelapotheke
Myokine sind hormonähnliche Botenstoffe, die beim Training von Muskeln ausgeschüttet werden. Ihr Potenzial zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten scheint enorm. von JÜRGEN BRATER Muskeln brauchen wir, um uns zu bewegen, das weiß jeder. Und auch, dass diese Kraftpakete umso leistungsfähiger werden, je mehr man sie...
Wissenschaft
Jupiters gewaltsame Jugend
Im Zentrum des Gasriesen hat die Raumsonde Juno einen seltsamen Kern entdeckt. Ihre Messungen lassen auf eine brachiale Kollision mit einem anderen Urplaneten schließen. von THORSTEN DAMBECK Er ist der unangefochtene Herrscher unter den Planeten: Jupiter. Mit 318 Erdmassen übertrifft er die gesamte Masse aller anderen planetaren...
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