Lexikon
Unternehmensform
die durch die rechtliche Ausgestaltung bestimmte Erscheinungsform eines Unternehmens. Man unterscheidet: Einzelunternehmen (bei denen eine einzelne Person Kapitaleigentümer ist) und Gesellschaftsunternehmen (an deren Kapital mehrere Personen beteiligt sind), die entweder Personalgesellschaften (Personengesellschaften) oder Kapitalgesellschaften sein können. Eine Sonderform ist die Genossenschaft. Zu den Personalgesellschaften rechnet man die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die stille Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wissenschaft
Ein neues Meer im Sonnensystem
Unter dem Eis des Saturntrabanten Mimas verbirgt sich ein bislang unbekanntes Gewässer. Der Ozean des Nachbarmonds Enceladus beherbergt sogar die chemischen Zutaten für Leben. von THORSTEN DAMBECK Acht Jahre nach seiner Entdeckung des Uranus wurde William Herschel 1789 wieder fündig, diesmal bei Saturn: „Wann immer es das Wetter...
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...