Lexikon
Unternehmensform
die durch die rechtliche Ausgestaltung bestimmte Erscheinungsform eines Unternehmens. Man unterscheidet: Einzelunternehmen (bei denen eine einzelne Person Kapitaleigentümer ist) und Gesellschaftsunternehmen (an deren Kapital mehrere Personen beteiligt sind), die entweder Personalgesellschaften (Personengesellschaften) oder Kapitalgesellschaften sein können. Eine Sonderform ist die Genossenschaft. Zu den Personalgesellschaften rechnet man die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die stille Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wissenschaft
Herzenssache
Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...
Wissenschaft
Auf Inseln läuft das Leben langsamer
Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...