Lexikon

Unternehmensform

die durch die rechtliche Ausgestaltung bestimmte Erscheinungsform eines Unternehmens. Man unterscheidet: Einzelunternehmen (bei denen eine einzelne Person Kapitaleigentümer ist) und Gesellschaftsunternehmen (an deren Kapital mehrere Personen beteiligt sind), die entweder Personalgesellschaften (Personengesellschaften) oder Kapitalgesellschaften sein können. Eine Sonderform ist die Genossenschaft. Zu den Personalgesellschaften rechnet man die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die stille Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Cybersecurity, Hacker
Wissenschaft

Licht und Schatten

Das Darknet gilt als Hort des Bösen. Doch die Wahrheit ist kompliziert. von MICHAEL VOGEL Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen. Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen...

abine Hossenfelder; Thomas Bethge – stock.adobe.com; www.photoshopsupply.com; Bearbeitung: bdw
Wissenschaft

Start-ups: Heiß auf Kernfusion

Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...

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