Lexikon

Unternehmensform

die durch die rechtliche Ausgestaltung bestimmte Erscheinungsform eines Unternehmens. Man unterscheidet: Einzelunternehmen (bei denen eine einzelne Person Kapitaleigentümer ist) und Gesellschaftsunternehmen (an deren Kapital mehrere Personen beteiligt sind), die entweder Personalgesellschaften (Personengesellschaften) oder Kapitalgesellschaften sein können. Eine Sonderform ist die Genossenschaft. Zu den Personalgesellschaften rechnet man die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die stille Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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Wissenschaft

Schlafprobleme

Manchmal steckt Forschung in der Sackgasse: Alle Hypothesen, die man aus der vorhandenen Evidenz zu einem ungeklärten Problem formulieren konnte, sind durchgetestet – aber wirklich neue Erkenntnisse sind nicht hinzugekommen. Was kann man in solchen Fällen tun? Vor etwa 20 Jahren schien die Schlafforschung genau in dieser Klemme...

Bakterien
Wissenschaft

Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn

Bakterien konkurrieren untereinander um Platz und Nährstoffe. Einige Stämme haben dazu mikrobielle Waffen entwickelt, mit denen sie ihre bakteriellen Nachbarn zerstören können. Nun zeigt eine Studie, dass diese Waffen nicht nur unspezifisch im Konkurrenzkampf zum Einsatz kommen, sondern auch gezielt zur Jagd genutzt werden:...

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