Lexikon

Unternehmensform

die durch die rechtliche Ausgestaltung bestimmte Erscheinungsform eines Unternehmens. Man unterscheidet: Einzelunternehmen (bei denen eine einzelne Person Kapitaleigentümer ist) und Gesellschaftsunternehmen (an deren Kapital mehrere Personen beteiligt sind), die entweder Personalgesellschaften (Personengesellschaften) oder Kapitalgesellschaften sein können. Eine Sonderform ist die Genossenschaft. Zu den Personalgesellschaften rechnet man die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die stille Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wissenschaft

Die Evolution des elektrischen Lichts

Der US-Ingenieur hatte jedoch viele Vordenker und Konkurrenten und nach ihm wurde sein Produkt mehrfach revolutioniert – bis hin zur heutigen LED-Technologie. von Rolf Heßbrügge Frank Dittmann schmunzelt über die so oft gestellte Frage nach dem wahren Erfinder. „Das elektrische Licht hat viele Väter“, sagt er, „aber egal wie man...

Wissenschaft

Sommerhitze im Spiegel fossiler Muscheln

Wie könnte sich die zu erwartende Klimaentwicklung auf die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede in Mitteleuropa auswirken? Neue Hinweise dazu haben nun „Klima-Zeitzeugen“ aus einer vergangenen Warmphase geliefert: Analyseergebnisse von rund drei Millionen Jahre alten Schalen von Nordsee-Muscheln legen nahe, dass der...

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