Lexikon
Genossenschaft
eine Verbindung von gleich gesinnten, zu gleichem Tun vereinigten Personen (Genossen, Genossenschaftler) mit politischen, wirtschaftlichen, religiösen und sittlichen Zielen; in der Frühzeit waren Mark-, Dorf- und Gaugenossenschaften, im Mittelalter Bruderschaften, Gilden, Zünfte und die Hanse genossenschaftliche Zusammenschlüsse. Die moderne Genossenschaftsbewegung ging als Reaktion auf die Industrialisierung im 19. Jahrhundert von England aus; 1844 gründeten in Rochdale arme Weber eine Konsumgenossenschaft („Die redlichen Pioniere von Rochdale“) mit dem Ziel der Verbesserung der sozialen und häuslichen Lage ihrer Mitglieder. In Deutschland gründete H. Schulze-Delitzsch 1849 eine Kranken- und Sterbekasse und die erste handwerkliche Rohstoffgenossenschaft; im selben Jahr schuf F. W. Raiffeisen den ersten Darlehnskassenverein auf dem Lande. 1914 bestanden in Deutschland 35 026 Genossenschaften mit 5,5 Mio. Mitgliedern. Obwohl die Inflationsjahre auch den Genossenschaften großen Schaden zufügten, nahmen sie nach der Stabilisierung der Währung eine große Aufwärtsentwicklung, bis dann der Nationalsozialismus die Genossenschaften in ihren Rechten einengte und z. T. beseitigte. Nach 1945 nahm das Genossenschaftswesen in der Bundesrepublik Deutschland einen neuen Aufschwung. – Die rechtliche Regelung fand das deutsche Genossenschaftswesen im Genossenschaftsgesetz vom 1. 5. 1889, Neufassung vom 16. 10. 2006. Nach ihrem Aufgabenbereich können unterschieden werden: 1. gewerbliche Genossenschaften, 2. landwirtschaftliche Genossenschaften, 3. Konsumgenossenschaften und 4. Baugenossenschaften.
Die Spitzenverbände bzw. Bundesverbände der Genossenschaften in Deutschland sind u. a.: 1. Dachverband für die ländlichen und gewerblichen Genossenschaften Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.; 2. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. für die Kredit-Genossenschaften; 3. Deutscher Raiffeisenverband e. V. für die Raiffeisen-Waren-, Verwertungs- und Dienstleistungs-Genossenschaften; 4. Zentralverband gewerblicher Verbundgruppen für die gewerblichen Waren- und Dienstleistungs-Genossenschaften; 5. Revisionsverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V. für die Konsum-Genossenschaften.
Der 1895 mit Sitz in London gegründete Internationale Genossenschaftsbund setzt sich aus den Genossenschaftsverbänden der einzelnen Länder zusammen; er fördert die internationale Zusammenarbeit und vertritt die genossenschaftlichen Interessen gegenüber anderen internationalen Institutionen.
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