Wahrig Fremdwörterlexikon
privat
pri|vat 〈[–va:t] Adj.〉
[< lat. privatus »(der Herrschaft) beraubt, gesondert«; zu privare »berauben, befreien, sondern«] 1
nichtöffentlich, Einzelnen vorbehalten;
~e Angelegenheiten; ~er Eingang; ~e Meinung
M., die jmd. als Einzelner, nicht als Vertreter seiner Gruppe od. als Inhaber eines Amtes äußert 2
nichtöffentlich, persönlich, vertraulich;
jmdn. ~ sprechen wollen
3
~es Unternehmen
einer od. mehreren Personen, nicht dem Staat od. einer Genossenschaft gehörendes U.
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