Lexikon
Kommandịtgesellschaft
Abkürzung KGeine Personalgesellschaft, Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft; unterscheidet sich von dieser dadurch, dass nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit seinem gesamten Vermögen haftet (Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter), während die anderen in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage beschränkt sind (Kommanditist, Kommanditär); rechtlich geregelt in §§ 161 ff. HGB. Von der Geschäftsführung der KG sind die Kommanditisten vom Gesetz her weitestgehend ausgeschlossen. Durch vertragliche Vereinbarungen ist aber eine abweichende Gestaltung möglich.
Besondere Formen der KG sind die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Wissenschaft
Aufbläh-Fortbewegung entdeckt
Wie wichtige Winzlinge wandern: Forschende haben aufgeklärt, auf welche Weise scheinbar unbewegliche Vertreter des Phytoplanktons aus den Tiefen der Meere nach oben steigen und anschließend zurücksinken. Die Einzeller blähen sich demnach innerhalb von Minuten auf das Sechsfache ihrer ursprünglichen Größe auf. Dabei lagern sie...
Wissenschaft
Kosmische Nachzügler und Magnete
Zwei schwergewichtige Sterne endeten in einer katastrophalen Kollision. Das Verschmelzungsprodukt ist ein seltsam verjüngter Stern mit einem enormen Magnetfeld. von THORSTEN DAMBECK Zwei Sonnen strahlen hell im All, / bis sie aufeinanderprallen, / einsame Sterne ohne Wahl, / in kosmischer Gewalt gefangen“ – das hat das Programm...