Lexikon
Kommandịtgesellschaft
Abkürzung KGeine Personalgesellschaft, Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft; unterscheidet sich von dieser dadurch, dass nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit seinem gesamten Vermögen haftet (Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter), während die anderen in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage beschränkt sind (Kommanditist, Kommanditär); rechtlich geregelt in §§ 161 ff. HGB. Von der Geschäftsführung der KG sind die Kommanditisten vom Gesetz her weitestgehend ausgeschlossen. Durch vertragliche Vereinbarungen ist aber eine abweichende Gestaltung möglich.
Besondere Formen der KG sind die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Wissenschaft
Leichte Schärfe
Untersuchungen per Magnetresonanztomografie helfen bei vielen schwierigen Diagnosen. Doch bislang waren die Geräte sperrig und teuer und in manchen Ländern unerschwinglich. Das ändert sich nun. von RALF BUTSCHER Wenn es drauf ankommt, setzen Ärzte häufig auf eine MRT. Denn die Magnetresonanztomografie bietet deutliche Vorteile...
Wissenschaft
Asteroid Ryugu: Doch nicht so weit gereist?
Er galt bisher als ein exotischer Einwanderer aus dem Randbereich unseres Sonnensystems. Doch nun stellen neue Untersuchungsergebnisse von Probematerial des Asteroiden Ryugu die bisherigen Vorstellungen seiner Entstehungsgeschichte sowie die seiner Verwandtschaft infrage. Die unterschiedlich kohlenstoffreichen Asteroiden sind...