Lexikon
Kommandịtgesellschaft
Abkürzung KGeine Personalgesellschaft, Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft; unterscheidet sich von dieser dadurch, dass nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit seinem gesamten Vermögen haftet (Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter), während die anderen in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage beschränkt sind (Kommanditist, Kommanditär); rechtlich geregelt in §§ 161 ff. HGB. Von der Geschäftsführung der KG sind die Kommanditisten vom Gesetz her weitestgehend ausgeschlossen. Durch vertragliche Vereinbarungen ist aber eine abweichende Gestaltung möglich.
Besondere Formen der KG sind die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
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