Lexikon
Kommandịtgesellschaft
Abkürzung KGeine Personalgesellschaft, Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft; unterscheidet sich von dieser dadurch, dass nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit seinem gesamten Vermögen haftet (Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter), während die anderen in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage beschränkt sind (Kommanditist, Kommanditär); rechtlich geregelt in §§ 161 ff. HGB. Von der Geschäftsführung der KG sind die Kommanditisten vom Gesetz her weitestgehend ausgeschlossen. Durch vertragliche Vereinbarungen ist aber eine abweichende Gestaltung möglich.
Besondere Formen der KG sind die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Wissenschaft
Tropfsteine als Klimazeugen
Stalagmiten aus der Kleinen Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz geben Auskunft über saisonale Bedingungen in der jahrtausendalten Klimageschichte. von DIRK EIDEMÜLLER Tropfsteinhöhlen sind für ihre bezaubernden Gesteinsformationen bekannt. Kaum jemand, der eine solche Höhle besichtigt, kann sich der Faszination dieser...
Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wie ich heiße? Noch rätseln Neurowissenschaftler über diese an sich einfache Frage. Sie vermuten, dass diese Information in Form eines bestimmten Aktivierungsmusters von Nervenzellen im Gehirn gespeichert sind....