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Welche Unternehmensrechtsformen gibt es?

Die grundlegenden Rechtsformen sind Einzelunternehmung, Personen- und Kapitalgesellschaft.

Zu den Personengesellschaften zählen u. a. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die wichtigsten Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG; bzw. Europäische Aktiengesellschaft, SE) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Die Rechtsform eines Unternehmens hat wichtige Konsequenzen u. a. auf dessen Führungsstruktur, Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten, seine Ausstattung mit Eigen- und Fremdkapital und nicht zuletzt auf die Haftung im Falle einer Insolvenz. Bei Unternehmensneugründungen muss über die Rechtsform entschieden werden. Sie kann auch während des Geschäftsbetriebs geändert werden, falls eine andere sinnvoller erscheint. Auch Rechtsformen aus anderen EU-Staaten wie die britische Limited können inzwischen gewählt werden.

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