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Wer haftet für ein Unternehmen?

Das hängt vor allem von der Rechtsform ab. Bei der Einzelunternehmung haftet der Unternehmer allein mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen für Schulden oder andere Verbindlichkeiten.

Ähnlich ist es bei den Personengesellschaften. Zu ihrer Gründung sind mehrere Gesellschafter nötig, die alle mit ihrem Privatvermögen (und einer eventuellen Geschäftseinlage) für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Eine Ausnahme gibt es bei der Kommanditgesellschaft: Neben mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter, dem Komplementär, gibt es einen oder mehrere Kommanditisten, für den/die die Haftung auf eine bestimmte Summe begrenzt ist.

Anders verhält es sich bei Kapitalgesellschaften. Zu ihrer Gründung bedarf es eines Stammkapitals (bei der GmbH) bzw. Grundkapitals (bei der AG). Die Haftung ist auf das Unternehmensvermögen und auf dieses Stamm- bzw. Grundkapital beschränkt, eine persönliche Haftung der GmbH-Gesellschafter oder der Aktionäre darüber hinaus besteht nicht. Davon unbenommen ist jedoch die Haftung für schuldhaftes Handeln, z. B. im Falle einer vorsätzlich herbeigeführten Insolvenz (Bankrott).

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