wissen.de Artikel

Die Aufgaben der Buchhaltung: Ein Feld, das ständig im Wandel ist

Sie ist das Herz eines jeden Unternehmens: Die Buchhaltung. Jeder noch so kleine Betrieb muss anfallende Aufgaben aus der Buchhaltung erledigen. Grundsätzlich beschäftigt sie sich mit allen Vorgängen, die das Vermögen einer Firma betreffen. Je größer das Unternehmen, desto differenzierter fallen diese Aufgaben aus und desto mehr Angestellten müssen hierfür angestellt werden. In kleineren Betrieben mit nur wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden leistungsstarke Software-Systeme genutzt, um Arbeitskräfte einzusparen. In jedem Fall müssen die Aufgaben erledigt werden. Welche das genau sind und wie sie sich ständig verändern können, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.

Kein Unternehmen kommt ohne Buchhaltung aus.

GettyImages, Buchhaltung

Buchhaltung allgemein

An sich gehört die Buchhaltung zum Rechnungswesen. Noch präziser: Zum sogenannten externen Rechnungswesen. Die allgemeine Aufgabe der Buchhaltung ist es sämtliche Geschäftsvorfalle aufzulisten und zu dokumentieren. Als Geschäftsvorfälle bezeichnet man all das, was mit dem Vermögen eines Unternehmens zu tun hat.

Unter anderem dokumentiert und analysiert die Buchhaltung dabei

  • Gelder für Gehälter,
  • Einnahmen und Umsätze,
  • Ausgaben für Mieten,
  • Kredite und Darlehen,
  • Kosten für Materialien oder
  • Abschreibungen.

Oft wird die Buchhaltung dabei mit der Buchführung synonym verwendet. Allerdings bezeichnet diese die eigentlichen Dokumentationsvorgänge mit Hilfe entsprechender Belege.

Mit der Hilfe der Buchführung bietet die Buchhaltung einen umfassenden und detaillierten Überblick über sämtliche Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Nur mit diesem Überblick kann ermittelt werden, ob der Betrieb wirtschaftlich erfolgreich ist.

Nicht jedes Unternehmen muss Bücher führen

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen Buch führen, allerdings unterliegen nicht alle einer sogenannten Buchführungspflicht. Letztere meint die Pflicht zu einer doppelten Buchführung, die das Erstellen eines Jahresabschlusses und einer Bilanz miteinschließt.

Ob eine Firma dazu verpflichtet ist, hängt von der Rechtsform, der Eintragung ins Handelsregister, und der Höhe des Jahresumsatzes sowie des Jahresüberschusses ab.

Wer im Handelsregister eingetragen ist, in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Umsatzgrenze von 600.000 Euro sowie die Jahresüberschussgrenze von 60.000 Euro überschritten hat, ist buchführungspflichtig, wenn das Unternehmen eine der folgenden Rechtsformen hat:

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Kleinere Unternehmen und Freiberufler nutzen einfach Softwares

Da kleinere Unternehmen sowie Freiberufler nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind, können sie ihre Buchführung ganz einfach mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung lösen. Sie ist weniger aufwändig als die doppelte Buchführung und kann häufig mit Hilfe von Software-Lösungen durchgeführt werden.

So muss die Finanzbuchhaltung nicht an externe Steuerberaterinnen oder Steuerberater ausgelagert werden. Das spart Zeit und Kosten. Außerdem haben kleine Unternehmen und Freiberufler stets den Überblick über die eigene Buchführung.

Wer dennoch nicht auf Profis in der Steuerberatung verzichten möchte, kann seine Daten in den Programmen per Klick entsprechend weiterleiten und sogar alles direkt an das zuständige Finanzamt schicken, was vor allem bei der jährlichen Steuererklärung von Vorteil ist.

Buchhaltung für Gewerbetreibende oder eine Handelsgesellschaft

Die doppelte Buchführung macht das Aufgabenfeld der Buchhaltung hier deutlich komplexer. Hier wird die Buchhaltung durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater oder anderes entsprechendes Personal, wie beispielsweise die Buchhaltungsabteilung durchgeführt.

Natürlich ist hier eine entsprechende Software erforderlich, die bei der Buchführung hilft, indem sie alle Bücher und Konten detailliert auflistet und auf diese Weise die Arbeit erleichtert.

Verschiedene Disziplinen der Buchhaltung

Die Aufgaben in der Buchhaltung sind sehr vielfältig und lassen sich in folgende Disziplinen aufteilen.

  • Kreditorenbuchhaltung: Hier werden die offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten oder andern Gläubigern verarbeitet.
  • Debitorenbuchhaltung: Diese Disziplin beschäftigt sich mit den offenen Forderungen an Kundinnen und Kunden.
  • Anlagenbuchhaltung: Die Güter des Anlagevermögens werden verwaltet.
  • Bilanzbuchhaltung: Sie erstellt den Jahresabschluss sowie die Bilanz.
  • Finanzbuchhaltung: Hier werden alle Vorgänge dokumentiert und gebucht, die zur Bilanzierung sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung dienen.
  • Lohnbuchhaltung: Sie übernimmt die Abwicklung der Gehaltsabrechnungen der Belegschaft.
  • Lager- und Mengenbuchhaltung: Behandelt die Geschäftsvorfälle in der Materialwirtschaft.
  • Kosten- und Leistungsrechnung: Sie ordnet Kosten verschiedenen Unternehmensbereichen und Projekten zu.
  • Kameralistische Buchführung: Diese Sonderform kommt eher bei staatlichen Organisationen zum Einsatz.

Jährliche Gesetzesänderungen beeinflussen Rechnungswesen

Neben diesen Aufgaben müssen sich Buchhalterinnen und Buchhalter immer wieder auf neue Änderungen einstellen. Jahr für Jahr ändern sich viele gesetzliche Bestimmungen, die sich auf die Buchhaltung und insbesondere das Steuerrecht auswirken können. Deshalb sollte man hier immer auf dem neusten Stand sein, was die Themen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Veranlagung oder steuerliche Änderungen angeht.

Meist können sich Interessierte bei speziellen Seminaren, die gegen Jahresende stattfinden, über diese Neuerungen umfangreich informieren.

Hier sind die bereits erwähnten Softwarelösungen deutlich im Vorteil. Durch das sogenannte GoBD-Testat werden hier stets die Vorgaben für eine ordnungsgemäße Buchführung eingehalten. Regelmäßige Aktualisierungen der Programme stellen sicher, dass sie immer auf dem aktuellen und gesetzlich korrekten Stand sind.

Softwarelösungen helfen ohne Buchführungskenntnisse

Deshalb können gerade kleinere Unternehmen und Freiberufler von diesen Softwarelösungen profitieren. Sie haben neben ihrem Tagesgeschäft nicht unbedingt die Zeit sich noch durch den sich ständig aktualisierenden Dschungel aus Vorgaben und Gesetzen zu kämpfen.

Mit einer entsprechenden Software lässt sich die Buchhaltung automatisieren, und zwar ohne Vorkenntnisse, da meist wichtiges Hintergrundwissen mit zur Verfügung gestellt wird.

Fazit

Die Aufgabengebiete in der Buchhaltung können sehr vielfältig ausfallen. Gerade kleinere Unternehmen und Freiberufler können neben ihrem üblichen Tagesgeschäft hier schnell den Überblick verlieren. Spezielle Softwares können Erleichterung bringen und sogar ohne Vorkenntnisse eine gesetzeskonforme Buchhaltung gewährleisten.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon