Lexikon
Handelsgeschäfte
die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Handelsgeschäfte werden in erster Linie nach Handelsrecht (Hauptgesetz: HGB) abgewickelt. Verträge zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann sind nur teilweise Handelsgeschäfte (Handelskauf). – Die Vorschriften in Österreich ähneln dem deutschen Recht mit gewissen Besonderheiten. – In der Schweiz sind die Handelsgeschäfte im schweizerischen Obligationen-Recht (OR, 5. Teil des ZGB) geregelt, das auch für Nichtkaufleute gilt. Das OR enthält für den kaufmännischen Verkehr jedoch gewisse Sondervorschriften.
Wissenschaft
Kleine Optimisten
Kinder sehen die Zukunft meist positiv – und das ist gut für ihre Entwicklung. von CHRISTIAN WOLF Kann ein verlorener Finger wieder nachwachsen? Das geht auf jeden Fall – wenn man Kindern Glauben schenkt. Die meisten sehen das Leben generell positiv, auch wenn dieser Optimismus nicht immer der Realität entspricht. Das offenbaren...
Wissenschaft
Der schädliche Verlust der Nacht
Manche Auswirkungen sind bereits recht gut erforscht, andere dagegen wahrscheinlich noch nicht einmal entdeckt. von Kurt de Swaaf Ein Windhauch trägt Pinienduft herbei, das Meer kabbelt leise gegen die Felsen – nur ein paar hungrige Stechmücken stören die nächtliche Idylle in der versteckten Bucht an der Nordwestküste Mallorcas...