Lexikon
Handelsgeschäfte
die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Handelsgeschäfte werden in erster Linie nach Handelsrecht (Hauptgesetz: HGB) abgewickelt. Verträge zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann sind nur teilweise Handelsgeschäfte (Handelskauf). – Die Vorschriften in Österreich ähneln dem deutschen Recht mit gewissen Besonderheiten. – In der Schweiz sind die Handelsgeschäfte im schweizerischen Obligationen-Recht (OR, 5. Teil des ZGB) geregelt, das auch für Nichtkaufleute gilt. Das OR enthält für den kaufmännischen Verkehr jedoch gewisse Sondervorschriften.
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