Lexikon
Handelsgeschäfte
die Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Handelsgeschäfte werden in erster Linie nach Handelsrecht (Hauptgesetz: HGB) abgewickelt. Verträge zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann sind nur teilweise Handelsgeschäfte (Handelskauf). – Die Vorschriften in Österreich ähneln dem deutschen Recht mit gewissen Besonderheiten. – In der Schweiz sind die Handelsgeschäfte im schweizerischen Obligationen-Recht (OR, 5. Teil des ZGB) geregelt, das auch für Nichtkaufleute gilt. Das OR enthält für den kaufmännischen Verkehr jedoch gewisse Sondervorschriften.
Wissenschaft
Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat
Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...
Wissenschaft
Komplexe Tätowierungen auf Mumien in Peru entdeckt
Tattoos sind ein uralter und bis heute beliebter Körperschmuck. In der präkolumbischen Chancay-Kultur in Südamerika hatten sie offenbar eine größere Bedeutung als bislang gedacht. Denn auf der Haut von rund 1 200 Jahre alten Mumien aus Peru haben Forschende feingliedrige Tätowierungen aus komplexen Mustern entdeckt. Die Tinte war...