Lexikon
Handelskauf
ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermöglichen. – Die österreichische Regelung des Handelskaufs entspricht dem deutschen Recht. – In der Schweiz enthält das Kaufrecht des OR (Art. 184 ff.) gewisse Sonderregeln für den kaufmännischen Verkehr.
Wissenschaft
Leben und Tod auf fremden Welten
Astronomen fahnden nach Bio- und Technosignaturen in den Atmosphären von Exoplaneten. von RÜDIGER VAAS Zurzeit nimmt 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt ein Teleskop seine Arbeit auf, das weiter ins Weltall spähen kann als alle Sternwarten zuvor in der Menschheitsgeschichte: das nach einem früheren NASA-Administrator...
Wissenschaft
Die Kraft der Kunst
Wer jemandem, der sich kaum für Physik interessiert, erläutert, dass die Bewegung eines Gegenstandes aufhört, wenn keine Kraft mehr auf ihn wirkt, wird beim ersten Erzählen wenig Widerspruch bekommen. Bis der Belehrte seinen eigenen Verstand einsetzt und fragt, wie es dann sein könne, dass ein Stein weiterfliegt, wenn er die...