Lexikon
Handelskauf
ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermöglichen. – Die österreichische Regelung des Handelskaufs entspricht dem deutschen Recht. – In der Schweiz enthält das Kaufrecht des OR (Art. 184 ff.) gewisse Sonderregeln für den kaufmännischen Verkehr.
Wissenschaft
Das Problem mit der Anpassung
Kennen Sie noch die fliegenden Toaster? Vor etlichen Jahren flatterten sie mit ihren Flügeln scharenweise als Bildschirmschoner über unzählige PC-Monitore. Falls Sie sie nicht kennen: Kein Problem, wir wollen sie hier lediglich für ein evolutionsbiologisches Gedankenexperiment hernehmen. Die Frage lautet: Warum sollten Toaster...
Wissenschaft
Die Eroberung des Himmels
Wie Insekten, Vögel und Fledermäuse das Fliegen lernten – und welche Vorteile sie aus dem Vorstoß in neue Gefilde zogen. Von RALF STORK Im Laufe der Zeit hat die Evolution ein paar fundamentale Grenzen verschoben. Als erste, unübertroffen, die Entstehung des Lebens selbst: Erst gab es nichts außer ein paar Aminosäuren und...