Lexikon
Handelskauf
ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermöglichen. – Die österreichische Regelung des Handelskaufs entspricht dem deutschen Recht. – In der Schweiz enthält das Kaufrecht des OR (Art. 184 ff.) gewisse Sonderregeln für den kaufmännischen Verkehr.
Wissenschaft
Das Sonder-Paar
Astrophysiker rätseln über ein sonderbares und besonderes Duo im neuen Katalog der Gravitationswellen. Manchen Modellen zufolge dürfte es gar nicht existieren. von RÜDIGER VAAS Es begann mit einem Paukenschlag: Nur fünf Tage nach dem Start von O4, dem vierten Beobachtungslauf des Laser Interferometer Gravitational-Wave...
Wissenschaft
Reisen zu Dunklen Orten
Immer mehr Menschen besuchen Schauplätze von Kriegen, Völkermorden oder Naturkatastrophen. Die Gründe für diesen „Dunklen Tourismus“ sind vielschichtig. von MANUELA RASSAUS Die verseuchte Ruine der Nuklearkatastrophe von Fukushima, das Haus des „Hollywood-Mörders“ Charles Manson, die Killing Fields von Kambodscha – düstere...