Lexikon

Handelskauf

ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermöglichen. Die österreichische Regelung des Handelskaufs entspricht dem deutschen Recht. In der Schweiz enthält das Kaufrecht des OR (Art. 184 ff.) gewisse Sonderregeln für den kaufmännischen Verkehr.
Mojib Latif, Klimawandel
Wissenschaft

Klimarettung wäre so einfach

Die Welt wird die Pariser Klimaziele verfehlen: eine bittere Wahrheit, aber kein Grund zum Verzagen. Ein Essay des Klimaforschers Mojib Latif. Der Klimawandel in Form der globalen Erwärmung ist in vollem Gang. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Erdoberfläche sind seit dem Beginn der Industrialisierung infolge des...

Zeichnung abgeleitet vom
Wissenschaft

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