Lexikon
Handelskauf
ein Geschäft über den Umsatz von beweglichen Sachen (Waren) oder Wertpapieren (nicht Grundstücken, Forderungen oder sonstigen Rechten) gegen Geld, bei dem mindestens ein Partner Kaufmann ist. Beim Handelskauf treten zum Kaufrecht des BGB Sondervorschriften des HGB hinzu, um dem Handelsverkehr eine rasche Abwicklung der Geschäfte zu ermöglichen. – Die österreichische Regelung des Handelskaufs entspricht dem deutschen Recht. – In der Schweiz enthält das Kaufrecht des OR (Art. 184 ff.) gewisse Sonderregeln für den kaufmännischen Verkehr.
Wissenschaft
Sonne, Wärme, Dampf und Strom
Das Potenzial der Solarthermie für die Produktion von Ökostrom stellen Kraftwerke in Marokko seit einigen Jahren eindrucksvoll unter Beweis. von Ralf Butscher Wer sich wie der Autor dieses Beitrags auf eine geführte Rundreise durch Marokko begibt, macht vermutlich irgendwann auch in Ouarzazate Station. Die Stadt mit rund 70 000...
Wissenschaft
Alte Kleider für neue Mode
Etliche Forscher und junge Unternehmen beschäftigen sich mit dem Recycling von Textilien. Doch die Herstellung verwendungsfähiger Materialien für neue Kleidungsstücke hat ihre Tücken. von KLAUS SIEG Die Wände aus Altkleidern und Stoffresten reichen bis fast unter die hohe Decke der 20.000 Quadratmeter großen Halle. Gabelstapler...