Lexikon

Handelssachen

Klagen, für die besondere Kammern des Landgerichts, die Kammern für Handelssachen, zuständig sind. Die Klagen betreffen u. a.: Ansprüche gegen einen Kaufmann aus beiderseitigem Handelsgeschäft; Ansprüche aus einem Wechsel, Scheck oder aus kaufmännischen Orderpapieren; Streitigkeiten über den Gebrauch einer Firma, den Schutz von Marken, Mustern und Modellen; Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs u. a.
In Österreich werden streitige Handelssachen von speziellen Handelsgerichten oder von den mit der Handelsgerichtsbarkeit befassten Zivilgerichten bearbeitet. Eigene Handelsgerichte bestehen in Wien. In den schweizerischen Kantonen Aargau, Bern, St. Gallen und Zürich gibt es für streitige Handelssachen besondere Handelsgerichte.
Fahrrad, Solar, Sonne
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… wo noch keine Mikrobe zuvor gewesen ist

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