Lexikon

Orderpapiere

Ordrepapiere; indossable Papiere
auf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namensaktien, Wechsel, Schecks; 2. gekorene Orderpapiere, die kraft gesetzlicher Zulassung als Orderpapiere ausgestaltet werden können, hierzu aber noch einer Orderklausel seitens des Ausstellers bedürfen (z. B. „an die Order des Herrn X.“), z. B. bestimmte kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine (Lagergeschäft) bestimmter Lagerhäuser, Transportversicherungspolicen (§ 363 HGB).
Hirsch, Geweih
Wissenschaft

Bewaffnet die Stirn bieten

Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...

Computer, Folie
Wissenschaft

Auf Tuchfühlung mit dem Computer

Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...

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