Lexikon
Orderpapiere
Ordrepapiere; indossable Papiereauf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namensaktien, Wechsel, Schecks; 2. gekorene Orderpapiere, die kraft gesetzlicher Zulassung als Orderpapiere ausgestaltet werden können, hierzu aber noch einer Orderklausel seitens des Ausstellers bedürfen (z. B. „an die Order des Herrn X.“), z. B. bestimmte kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine (Lagergeschäft) bestimmter Lagerhäuser, Transportversicherungspolicen (§ 363 HGB).
Wissenschaft
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Nanostrukturiertes Wolframsemikarbid wird breiter, wenn man es in die Länge zieht. Das ist vielversprechend für die Entwicklung neuartiger Sensoren, etwa für den Einsatz in der Luftfahrt. von DIRK EIDEMÜLLER Sogenannte auxetische Materialien gehören zu den Sonderlingen in der Materialwissenschaft: Wenn man sie in die Länge zieht...
Wissenschaft
Natur neu erfinden
In der synthetischen Biologie ebnen Forscher neue Stoffwechselwege für lebende Organismen. Damit ergänzen sie die natürliche Evolution um moderne Möglichkeiten für die Medizin und Industrie. von RAINER KURLEMANN Viele Dinge, die von der Natur evolutionär entwickelt wurden, sind herausragende Vorbilder für den Menschen. Tiere...
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