Lexikon

Orderpapiere

Ordrepapiere; indossable Papiere
auf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namensaktien, Wechsel, Schecks; 2. gekorene Orderpapiere, die kraft gesetzlicher Zulassung als Orderpapiere ausgestaltet werden können, hierzu aber noch einer Orderklausel seitens des Ausstellers bedürfen (z. B. „an die Order des Herrn X.“), z. B. bestimmte kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine (Lagergeschäft) bestimmter Lagerhäuser, Transportversicherungspolicen (§ 363 HGB).
Wissenschaft

Auf Beutezug im hohen Norden

Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Die Mondtäuschung

Warum der Mond manchmal kleiner und manchmal größer erscheint, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon vor mehr als 2.000 Jahren machte sich der griechische Philosoph Aristoteles Gedanken über ein Phänomen, das wohl jeder kennt: Wenn der Mond tief über dem Horizont steht, erscheint er viel größer als hoch oben am Himmel....

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon