Lexikon
Orderpapiere
Ordrepapiere; indossable Papiereauf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namensaktien, Wechsel, Schecks; 2. gekorene Orderpapiere, die kraft gesetzlicher Zulassung als Orderpapiere ausgestaltet werden können, hierzu aber noch einer Orderklausel seitens des Ausstellers bedürfen (z. B. „an die Order des Herrn X.“), z. B. bestimmte kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine (Lagergeschäft) bestimmter Lagerhäuser, Transportversicherungspolicen (§ 363 HGB).
Wissenschaft
Gesundheit junger Menschen weltweit leidet
Junge Menschen stehen vor zahlreichen Herausforderungen: Ihre Umwelt verändert sich durch den Klimawandel, gewaltsame Konflikte bedrohen ihre Sicherheit und die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Zugleich nehmen psychische Erkrankungen und Adipositas zu. Eine internationale Kommission hat sich...
Wissenschaft
Leben im Extremen
Am Meeresboden und im Weltraum: Manche Mikroorganismen besiedeln unwirtliche Umgebungen.
Der Beitrag Leben im Extremen erschien zuerst auf wissenschaft.de.