Lexikon

Orderpapiere

Ordrepapiere; indossable Papiere
auf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namensaktien, Wechsel, Schecks; 2. gekorene Orderpapiere, die kraft gesetzlicher Zulassung als Orderpapiere ausgestaltet werden können, hierzu aber noch einer Orderklausel seitens des Ausstellers bedürfen (z. B. „an die Order des Herrn X.“), z. B. bestimmte kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine (Lagergeschäft) bestimmter Lagerhäuser, Transportversicherungspolicen (§ 363 HGB).
Tagträumen
Wissenschaft

Fernsehen im Kopf

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Zecken (Rasterelektronenmikroskopie) bevorzugen Blutmahlzeiten. Sie können dabei Krankheiten übertragen.
Wissenschaft

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Manche Insekten haben es auf Pflanzensäfte abgesehen, andere bevorzugen Blutmahlzeiten. Forscher nutzen hochauflösende Kameras, um die filigranen Mundwerkzeuge zu untersuchen. von TIM SCHRÖDER An einem Januartag im Jahr 1862 überreicht ein Bote dem Naturforscher Charles Darwin eine kleine Kiste. Sie ist randvoll gefüllt mit...

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