Lexikon
Konnossemẹnt
[
Seefrachtbriefdas; italienisch, französisch
]die Urkunde über den Abschluss eines Seefrachtvertrags, in der der Verfrachter verspricht, die darin bezeichneten zur Beförderung angenommenen Güter an den jeweiligen berechtigten Inhaber der Urkunde auszuliefern (§§ 642 ff. HGB). Das Konnossement ist ein Wertpapier; mit der Übertragung des Papiers gehen alle Rechte am schwimmenden Gut automatisch auf den Konnossementserwerber über (Traditionspapier).
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News der Woche 03.01.2025
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Rätselhafter Gammablitz
Fraß ein Schwarzes Loch einen Stern von innen auf? von RÜDIGER VAAS Kosmische Gammastrahlen-Ausbrüche, kurz GRBs oder Gammablitze genannt, zeigen sich ungefähr einmal am Tag irgendwo am Himmel. Sie dauern höchstens wenige Minuten und entstehen bei der Kollision von Neutronensternen oder der Detonation massereicher Sterne. Nun hat...
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