Lexikon
Akkreditịv
[das; lateinisch, italienisch]
Anweisung an eine Bank, an einen Dritten (Akkreditierten) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Besonders im Außenhandel verbreitet ist das Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv, bei dem der Importeur über seine inländische Bank (Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) einrichtet und diese angewiesen wird, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügung über die Ware gewährleisten (Frachtbriefe, Konnossemente), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.
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