Lexikon
Akkreditịv
[das; lateinisch, italienisch]
Anweisung an eine Bank, an einen Dritten (Akkreditierten) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Besonders im Außenhandel verbreitet ist das Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv, bei dem der Importeur über seine inländische Bank (Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) einrichtet und diese angewiesen wird, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügung über die Ware gewährleisten (Frachtbriefe, Konnossemente), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.
Wissenschaft
Kosmische Kollision
Die Zukunft der Milchstraße ist turbulent: Erst kommt es zum Crash mit der Andromeda-Galaxie, dann fusionieren beide Sterneninseln. von RÜDIGER VAAS Seit dem Urknall vor 13,8 Milliarden Jahren dehnt sich der Weltraum aus, und die Galaxienhaufen entfernen sich voneinander. Doch im kleineren kosmischen Maßstab, in der Größenordnung...
Wissenschaft
Schalltrichter und Fuchsgesichter
Wie ihre unterschiedlichen Evolutionswege Fledermäusen und Flughunden ins Gesicht geschrieben sind. Von RALF STORK Unter den Säugetieren ist die Gruppe der Fledermäuse einzigartig. Da ist die Sache mit dem Fliegen, klar. Das können Primaten, Nagetiere, Unpaarhufer und all die anderen nicht. Aber rein äußerlich betrachtet sind es...
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