Lexikon
Akkreditịv
[das; lateinisch, italienisch]
Anweisung an eine Bank, an einen Dritten (Akkreditierten) innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Besonders im Außenhandel verbreitet ist das Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv, bei dem der Importeur über seine inländische Bank (Eröffnungsbank) ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs (Akkreditivbank) einrichtet und diese angewiesen wird, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügung über die Ware gewährleisten (Frachtbriefe, Konnossemente), den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen.
Wissenschaft
Raketenausflug für Bakterien
Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...
Wissenschaft
Der klügste Mensch, von dem kaum jemand gehört hat
Manchmal tauchen in der Wissenschaftsgeschichte Figuren auf, von denen man meint, sie als die klügsten Menschen auf dem Erdball feiern zu müssen. Der amerikanische Physiker Richard Feynman (1918 bis 1988) wurde von vielen Zeitgenossen so eingeschätzt. Genau wie der aus Ungarn stammende Mathematiker John von Neumann (1903 bis 1957...
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