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Rembourskredit

[
ˈbu:r-; französisch
]
Form des Akzeptkredits im internationalen Waren-, besonders Überseehandel: Eine dem Exporteur bekannte Bank gewährt dem ihr bekannten Importeur einen kurzfristigen Warenkredit, so dass die Tratte des Exporteurs auf die Bank gezogen werden kann; die akzeptierende Bank erhält als Sicherheit die Verschiffungspapiere (besonders das Konnossement).

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