Lexikon
Wertpapier
Urkunde über ein Vermögensrecht, bei dem das Recht an den Besitz der Urkunde gebunden ist. Unter die Wertpapiere fallen z. B. der Wechsel und der Hypothekenbrief. Im engeren Sinne meint der Begriff Papiere, die an der Börse gehandelt werden, die sog. Effekten, z. B. Aktien oder verschiedene Arten von Anleihen.
Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden: nach Art des verbrieften Rechtes z. B. in Forderungspapiere (Anleihen) und Mitgliedschaftspapiere (Aktien). Eine andere Betrachtung stellt den jeweils Berechtigten in den Mittelpunkt (Namenspapiere). Auch Inhaberpapiere, Orderpapiere.
Wissenschaft
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An Silvester sind Raketen und Böller für viele Menschen ein Muss. Doch sie verunreinigen die Umwelt mit teils gesundheitsgefährdenden Stoffen. Forscher zeigen, wie sich das Risiko verringern lässt. von RALF BUTSCHER Alljährlich in der Silvesternacht nimmt die Chemie auf imposante Weise Gestalt an. Bunte Leuchtraketen, krachende...
Wissenschaft
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